Netzanschluss

Allgemeine Bedingungen:

Betreiber von Gasversorgungsnetzen haben für Gemeindegebiete, in denen sie Gasversorgungsnetze der allgemeinen Versorgung von Letztverbrauchern betreiben, allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss von Letzverbrauchern in Niederdruck und für die Anschlussnutzung durch Letzverbraucher zu veröffentlichen.

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Niederdruckanschlussverordnung (NDAV)
Ergänzende Bedigungen zur NDAV

Technische Mindestanforderungen:

Die Stadtwerke Gescher GmbH betreibt in ihrem Versorgungsgebiet nur das Gasversorgungsnetz.

Betreiber von Gasversorgungsnetzen sind verpflichtet, unter Berücksichtigung der nach § 17 EnWG festgelegten Bedingungen für den Netzanschluss von LNG-Anlagen, dezentralen Erzeugungsanlagen und Speicheranlagen, von anderen Fernleitungs- oder Gasverteilernetzen und von Direktleitungen technische Mindestanforderungen an die Auslegung und den Betrieb festzulegen und zu veröffentlichen. Laut § 4 Abs. NDAV sind geänderte Technische Anschlussbedingungen am Tage ihrer öffentlichen Bekanntgabe im Internet zu veröffentlichen.

Technische Anschlussbedingungen Stadtwerke Gescher GmbH

  

     

  

 

Bedingungen für die Erbringung von Ausgleichsleistungen:

Die Regelungen des §22 Abs. 2 des EnWG (Beschaffung von Regelenergie durch die Betreiber von Übertragungsnetzen) betreffen nur die Übertragungsnetzbetreiber. Da die Stadtwerke Gescher GmbH kein Übertragungsnetzbetreiber sondern örtlicher Verteilnetzbetreiber ist, beschafft sie keine Regelenergie.

Hinweis zum derzeitigen Stand:

Die Stadtwerke Gescher GmbH ist ein örtlicher Verteilnetzbetreiber. Das Gasversorgungsnetz ist druckgeregelt, d.h. die Gesellschaft führt keinen aktiven Ausgleich des Energieversorgungsnetzes durch.

  

  

     

  

Allgemeine Bedingungen für Netzanschluss und Anschlussnutzung:

Derzeit sind an das Versorgungsnetz der Stadtwerke Gescher GmbH keine LNG-Anlagen angeschlossen. Interessenten bitten wir sich direkt mit dem Netzbetreiber in Verbindung zu setzen.

  

Bedingungen für den Netzanschluss von dezentralen Erzeugungsanlagen

Gasbeschaffenheit
Das eingespeiste Erdgas muss eine Gasbeschaffenheit aufweisen, die eine Einspeisung unter Beachtung der eichrechtlichen Bestimmungen und unter Einhaltung des DVGW (Deutscher Verein des Gas- und Wasserfaches e.V.)-Regelwerks, insbesondere G 685 und G 260, erlaubt.
Die Gasbeschaffenheit des eingespeisten Erdgases muss an jedem Ausspeisepunkt sowie in den betroffenen Gasnetzen eine ordnungsgemäße Gasabrechnung und störungsfreie Gasanwendung erlauben. Konflikte mit bestehenden vertraglichen Verpflichtungen und Regelungen müssen ausgeschlossen sein.

Druck, Temperatur, Gasqualität am Einspeisepunkt
Ein Netzkunde muss das zu transportierende Erdgas mit einem Betriebsdruck, einer Temperatur und Gasqualität am Einspeisepunkt in das Verteilnetz der rhenag bereitstellen, so dass für die rhenag jederzeit eine Übernahme ohne zusätzliche Maßnahmen und Kosten möglich ist.
Bau und Betrieb von Erdgasübernahme- und -übergabeanlagen
Grundsätzlich ist jede Erdgasübernahme- und -übergabeanlage nach den jeweils geltenden gesetzlichen Vorschriften, den allgemein anerkannten Regeln der Technik, den DVGW-Richtlinien und den DIN-Normen zu planen, zu bauen und zu betreiben. Gleiches gilt für die zu den Anlagen gehörigen Anbindeleitungen.
Für Einspeisepunkte gelten ferner die Richtlinien des Betreibers des vorgeschalteten Netzes. Um zu gewährleisten, dass der Transport einwandfrei abgewickelt und abgerechnet wird, ist in jeder Ein- und Ausspeiseanlage die transportierte Erdgasmenge und Stundenleistung zu messen, zu registrieren und unter Umständen zu steuern. Hierzu müssen die notwendigen technischen Geräte vorgehalten werden. Dies sind insbesondere Gaszähler, Mengenumwerter sowie Datenspeicher. Zur technischen Standardausrüstung der Erdgasanlagen gehören ebenfalls Fernübertragungseinrichtungen und Fernwirkanlagen. Physische Verbindungen zum Leitungsnetz der Stadtwerke Gescher GmbH bedürfen der Zustimmung der Stadtwerke Gescher GmbH. Bei der Errichtung neuer Gasübernahmeanlagen werden die exakte Lage des Anschlusspunktes und die einzuspeisende Qualität im Hinblick auf die Gegebenheiten des Netzes durch die Gesellschaft festgelegt. Der Eigentümer von neu zu errichtende Erdgasübernahme- und -übergabeanlagen ist für einen regelwerkskonformen Betrieb sowie für die Wartung und Instandhaltung der Anlage verantwortlich. Die Kosten für Planung, Bau und Betrieb neuer Erdgasübernahme- und -übergabeanlagen sowie deren Erweiterung, Ergänzung oder Änderung gehen zu Lasten des Netzkunden. Entsprechendes gilt für die Erweiterung, Ergänzung oder Änderung bestehender Erdgasübernahme- und -übergabeanlagen zum Zwecke der Transportabwicklung.

Ablehnung des Netzzugangs
Die Gesellschaft kann den Zugang zu ihren Netzen verweigern, wenn sie nachweist, dass ihr der Netzzugang aus betriebsbedingten oder sonstigen Gründen nicht möglich oder nicht zumutbar ist. Sie wird die Ablehnung in Textform begründen und der Regulierungsbehörde mitteilen.

  

Bedingungen für den Netzanschluss von Speicheranlagen

Derzeit sind an das Versorgungsnetz der Stadtwerke Gescher GmbH keine Speicheranlagen angeschlossen. Interessenten bitten wir sich direkt mit dem Netzbetreiber der Stadtwerke Gescher GmbH in Verbindung zu setzen.

  

Bedingungen für den Netzanschluss von Direktleitungen

Ablehnung des Netzzugangs
Die Herstellung physischer Verbindungen zum Leitungsnetz der Stadtwerke Gescher GmbH bedürfen der Zustimmung der Stadtwerke Gescher GmbH. Die Stadtwerke Gescher GmbH kann den Zugang zu ihren Netzen verweigern, wenn sie nachweist, dass ihr der Netzzugang aus betriebsbedingten oder sonstigen Gründen nicht möglich oder nicht zumutbar ist. Sie wird die Ablehnung in Textform begründen und der Regulierungsbehörde mitteilen.

Bau und Betrieb von Erdgasübernahme- und -übergabeanlagen
Grundsätzlich ist jede Erdgasübernahme- und -übergabeanlage nach den jeweils geltenden gesetzlichen Vorschriften, den allgemein anerkannten Regeln der Technik, den DVGW-Richtlinien und den DIN-Normen zu planen, zu bauen und zu betreiben. Gleiches gilt für die zu den Anlagen gehörigen Anbindeleitungen.
Für Einspeisepunkte gelten ferner die Richtlinien des Betreibers des vorgeschalteten Netzes. Um zu gewährleisten, dass der Transport einwandfrei abgewickelt und abgerechnet wird, ist in jeder Ein- und Ausspeiseanlage die transportierte Erdgasmenge und Stundenleistung zu messen, zu registrieren und unter Umständen zu steuern. Hierzu müssen die notwendigen technischen Geräte vorgehalten werden. Dies sind insbesondere Gaszähler, Mengenumwerter sowie Datenspeicher. Zur technischen Standardausrüstung der Erdgasanlagen gehören ebenfalls Fern-übertragungseinrichtungen und Fernwirkanlagen.
Physische Verbindungen zum Leitungsnetz der Stadtwerke Gescher GmbH bedürfen der Zustimmung der Stadtwerke Gescher GmbH. Bei der Errichtung neuer Gasübernahmeanlagen werden die exakte Lage des Anschlusspunktes und die einzuspeisende Qualität im Hinblick auf die Gegebenheiten des Netzes durch die Stadtwerke Gescher GmbH festgelegt. Der Eigentümer von neu zu errichtende Erdgasübernahme- und -übergabeanlagen ist für einen regelwerkskonformen Betrieb sowie für die Wartung und Instandhaltung der Anlage verantwortlich. Die Kosten für Planung, Bau und Betrieb neuer Erdgasübernahme- und -übergabeanlagen sowie deren Erweiterung, Ergänzung oder Änderung gehen zu Lasten des Netzkunden. Entsprechendes gilt für die Erweiterung, Ergänzung oder Änderung bestehender Erdgasübernahme- und -übergabeanlagen zum Zwecke der Transportabwicklung.

    

Bedingungen für den Netzanschluss von anderen Fernleitungs- oder Gasverteilernetzen:

Ablehnung des Netzzugangs
Die Herstellung physischer Verbindungen zum Leitungsnetz der Stadtwerke Gescher GmbH bedürfen der Zustimmung der Stadtwerke Gescher GmbH. Die Stadtwerke Gescher GmbH kann den Zugang zu ihren Netzen verweigern, wenn sie nachweist, dass ihr der Netzzugang aus betriebsbedingten oder sonstigen Gründen nicht möglich oder nicht zumutbar ist. Sie wird die Ablehnung in Textform begründen und der Regulierungsbehörde mitteilen.

Freie Transportkapazitäten
Bei jeder Transportanfrage für die Verteilnetze der Stadtwerke Gescher GmbH wird geprüft, ob und inwieweit freie Transportkapazitäten vorhanden sind. Diese Prüfung geschieht vor dem Hintergrund technischer, rechtlicher, vertraglicher und netzbilanzieller Bedingungen. Die Stadtwerke Gescher GmbH wird auf Anfrage Auskunft über freie Kapazitäten der gaswirtschaftlichen Anlagen erteilen.

Gasbeschaffenheit
Das zu transportierende Erdgas ist vom Netzkunden am Einspeisepunkt bereitzustellen. Dabei muss das Erdgas eine Gasbeschaffenheit aufweisen, die eine Einspeisung unter Beachtung der eichrechtlichen Bestimmungen und unter Einhaltung des DVGW (Deutscher Verein des Gas- und Wasserfaches e.V.)-Regelwerks, insbesondere G 685 und G 260, erlaubt. Die Gasbeschaffenheit des eingespeisten Erdgases muss an jedem Ausspeisepunkt sowie in den betroffenen Gasnetzen eine ordnungsgemäße Gasabrechnung und störungsfreie Gasanwendung erlauben. Konflikte mit bestehenden vertraglichen Verpflichtungen und Regelungen müssen ausgeschlossen sein.

Druck, Temperatur, Gasqualität am Einspeisepunkt
Ein Netzkunde muss das zu transportierende Erdgas mit einem Betriebsdruck, einer Temperatur und Gasqualität am Einspeisepunkt in das Verteilnetz der Stadtwerke Gescher GmbH bereitstellen, so dass für die Stadtwerke Gescher GmbH jederzeit eine Übernahme ohne zusätzliche Maßnahmen und Kosten möglich ist.

Zeitgleichheit von Ein- und Ausspeisung
Der Netzkunde muss am Einspeisepunkt das zu transportierende Erdgas in der Stundenleistung übergeben, die zeitgleich und wärmeäquivalent am Ausspeisepunkt entnommen wird. Dem Netzkunden obliegt auf eigene Kosten die Steuerung der zeitgleichen Ein- und Ausspeisung.

Bau und Betrieb von Erdgasübernahme- und -übergabeanlagen
Grundsätzlich ist jede Erdgasübernahme- und -übergabeanlage nach den jeweils geltenden gesetzlichen Vorschriften, den allgemein anerkannten Regeln der Technik, den DVGW-Richtlinien und den DIN-Normen zu planen, zu bauen und zu betreiben. Gleiches gilt für die zu den Anlagen gehörigen Anbindeleitungen.
Für Einspeisepunkte gelten ferner die Richtlinien des Betreibers des vorgeschalteten Netzes. Um zu gewährleisten, dass der Transport einwandfrei abgewickelt und abgerechnet wird, ist in jeder Ein- und Ausspeiseanlage die transportierte Erdgasmenge und Stundenleistung zu messen, zu registrieren und unter Umständen zu steuern. Hierzu müssen die notwendigen technischen Geräte vorgehalten werden. Dies sind insbesondere Gaszähler, Mengenumwerter sowie Datenspeicher. Zur technischen Standardausrüstung der Erdgasanlagen gehören ebenfalls Fern-übertragungseinrichtungen und Fernwirkanlagen.
Physische Verbindungen zum Leitungsnetz der Stadtwerke Gescher GmbH bedürfen der Zustimmung der Stadtwerke Gescher GmbH. Bei der Errichtung neuer Gasübernahmeanlagen werden die exakte Lage des Anschlusspunktes und die einzuspeisende Qualität im Hinblick auf die Gegebenheiten des Netzes durch die Stadtwerke Gescher GmbH festgelegt. Der Eigentümer von neu zu errichtende Erdgasübernahme- und -übergabeanlagen ist für einen regelwerkskonformen Betrieb sowie für die Wartung und Instandhaltung der Anlage verantwortlich. Die Kosten für Planung, Bau und Betrieb neuer Erdgasübernahme- und -übergabeanlagen sowie deren Erweiterung, Ergänzung oder Änderung gehen zu Lasten des Netzkunden. Entsprechendes gilt für die Erweiterung, Ergänzung oder Änderung bestehender Erdgasübernahme- und -übergabeanlagen zum Zwecke der Transportabwicklung.

  

Link zum DVGW- Arbeitsblatt G 2000:

Das DVGW-Arbeitsblatt G 2000 beschreibt die technischen Mindestanforderungen hinsichtlich Interoperabilität und Anschluss an Gasversorgungsnetze im liberalisierten Gasmarkt.
Dieses Arbeitsblatt finden sie auf der Internetseite des DVGW: http://www.dvgw.de/gas/informationenfrdasfach/g2000.html