Grund-, Ersatzversorgung, Sonstiges

Festlegung des Grundversorgers:

Betreiber von Energieversorgungsnetzen der allgemeinen Versorgung nach § 36 Abs.2 EnWG sind verpflichtet den Grundversorger festzustellen und zu veröffentlichen. 

Gasversorgungsgebiete der Stadtwerke Gescher GmbH:

48712 Gescher,
48712 Gescher-Hochmoor

 

Da die Stadtwerke Gescher GmbH zum 01. Juli 2021 die meisten Haushaltskunden im Netzgebiet der allgemeinen Versorgung belieferte, wird sie im Zeitraum vom 01. Januar 2022 bis zum 31. Dezember 2024 der Grundversorger sein.

 

Da die Stadtwerke Gescher GmbH zum 01. Juli 2018 die meisten Haushaltskunden im Netzgebiet der allgemeinen Versorgung belieferte, wird sie im Zeitraum vom 01. Januar 2019 bis zum 31. Dezember 2021 der Grundversorger sein.

 

Da die Stadtwerke Gescher GmbH zum 01. Juli 2015 die meisten Haushaltskunden im Netzgebiet der allgemeinen Versorgung belieferte, wird sie im Zeitraum vom 01. Januar 2016 bis zum 31. Dezember 2018 der Grundversorger sein.

 

Da die Stadtwerke Gescher GmbH zum 01. Juli 2012 die meisten Haushaltskunden im Netzgebiet der allgemeinen Versorgung belieferte, wird sie im Zeitraum vom 01. Januar 2013 bis zum 31. Dezember 2015 der Grundversorger sein.

 

Da die Stadtwerke Gescher GmbH zum 01. Juli 2009 die meisten Haushaltskunden im Netzgebiet der allgemeinen Versorgung belieferte, wird sie im Zeitraum vom 01. Januar 2010 bis 31. Dezember 2012 der Grundversorger sein.

 

Die Preise für die Grund- und Ersatzversorgung finden Sie auf den Internetseiten des Grundversorgers.

Bedingungen Grundversorgung:

Energieversorgungsunternehmen haben für Netzgebiete, in denen sie die Grundversorgung von Haushaltskunden durchführen, Allgemeine Bedingungen und Allgemeine Preise für die Versorgung in Niederdruck zu veröffentlichen.

Sollten sich die Dokumente nicht öffnen lassen, können Sie sich den dazu erforderlichen kostenlosen  Acrobat Reader hier herunterladen.

http://www.adobe.com/de/products/reader/

Allgemeine Bedingungen Gas:


Am 7. November 2006 traten folgende Verordnungen in Kraft:

1. Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Gasversorgung in Niederdruck (Niederdruckanschlussverordnung-NDAV).

NDAV Stand 03.09.2010
Ergänzende Bedigungen zur NDAV

    

2. Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Gas aus dem Niederdrucknetz (Gasgrundversorgungsverordnung-GasGVV)

GasGVV Stand 30.04.2012
Ergänzende Bedinungen zur GasGVV

Preise für Grund- und Ersatzversorgung:

Informationen zum Grundversorger im Versorgungsgebiet der Gesellschaft finden Sie im Verzeichnis "Grundversorger im Netzgebiet der Gesellschaft (laut §36 Abs.2 EnWG)".

Die Preise für die Grund- und Ersatzversorgung finden Sie auf den Internetseiten des Grundversorgers.